Gefahren und Regeln im Wald

 

 

Der Spiel- und Aufenthaltsraum Wald bietet vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Daneben sind aber auch einige Gefahren und gesundheitliche Risiken zu berücksichtigen, denen durch Beachtung entsprechender Hinweise und durch die Einhaltung vereinbarter Verhaltensregeln begegnet werden kann. Auf die im Wald vorkommenden Risiken müssen die Kinder vorbereitet sein. Die Sicherheitserziehung soll sie befähigen, Risiken zu erkennen, zu beurteilen und die eigenen Fähigkeiten und Leistungsgrenzen einzuschätzen. Über diese Besonderheiten muss mit den Kindern gesprochen werden, um diese spannende Stückchen Natur mit seinen zahlreichen Möglichkeiten ungefährdet entdecken und nutzen zu können.


Die Waldkindergartengruppe wird durch zwei Fachkräfte betreut. Weitere Begleitpersonen sind möglich. Alle Begleiterinnen müssen über die Anzahl der Kinder, sowie über eventuelle Besonderheiten einzelner Kinder informiert sein. Mindestens eine Betreuungsperson muss ein Mobiltelefon sowie ein Notfall - Rufnummernverzeichnis bei sich tragen. Es ist zu prüfen, ob ein Mobilfunknetz erreicht wird. Bei der Standortwahl des Waldkindergartens ist die Funkabdeckung zu berücksichtigen. Alle Betreuer müssen den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit der Gruppe beschreiben können. Eine Lageskizze ist mitzuführen. Der Rettungsdienst sollte den üblichen Aufenthaltsort der Gruppe kennen. Am Treffpunkt des des Waldkindergartens sollte ein Fahrzeug zur Verfügung stehen.

Jeder Betreuer ist in Erster Hilfe zu schulen (alle 2 Jahre). Eine Unterweisung zu den besonderen Gefährdungen, die im Wald entstehen können, ist durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft, mindestens einmal im Jahr, durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Bei der Nutzung des Geländes und von Gegenständen aller Art ist darauf zu achten, dass sich daraus möglicherweise ergebene Risiken für die Kinder erkennbar und einschätzbar werden. Das gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Höhen, Tiefen, Geschwindigkeit und Gewichten. Die Kinder sollen sich beim Spielen nur innerhalb der vereinbarten Grenzen aufhalten und in Hör-oder Sichtweite bleiben. Räumliche Grenzen sind mit den Kindern abzusprechen. Rufen wir oder ertönt die Trillerpfeife müssen alle Kinder sofort kommen. Auf unseren Wegen sind entsprechende Haltestellen wo wir aufeinander warten.

Bei dem Hantieren mit Stöcken und im Umgang mit Werkzeugen werden die Kinder immer wieder angeleitet und auf Verletzungsrisiken aufmerksam gemacht. Stöcke und Äste werden nicht in Gesichtshöhe gehalten und mit einem Stock in der Hand darf nicht gerannt werden. Es gibt klare Regeln!  Auf Bäume darf nur geklettert werden, wenn diese gefahrlos zu beklettern sind. Das Klettern auf ungeeigneten Bäumen ist zu untersagen.  Unter Kletterbäumen ist der Boden von Steinen und harten Gegenständen zu befreien. Geklettert wird grundsätzlich ohne Rucksack, Schals, Ketten etc. und auf dem Rücken von allen Bäumen, Stämmen, Hügeln usw., die vom aufsichtsführenden Personal nicht ausdrücklich verboten wurden. Holzstapel werden weiträumig gemieden. Hochsitze, Sitzleitern, Kuturdenkmale dürfen nicht bestiegen oder beklettert werden. Bei Kletteraktionen muss eine Aufsichtsperson dabei sein. 

Kontakte und Absprachen mit der zuständigen Forstverwaltung wegen möglicher Gefahren (nach Stürmen, während Waldarbeiten, in Jagt und Schonzeit etc.) sind ratsam. Der Wald ist zu meiden, wenn das Wetter schlecht ist. Bei aufziehendem Gewitter ist der Wald unverzüglich zu verlassen. Eine schützende Unterkunftmöglichkeit muss in der Nähe vorhanden sein. In gekennzeichneten Aufenthaltsbereichen von Wald - und Forstwirtschaft ist der Aufenthalt grundsätzlich nicht erlaubt. Die Betreuerinnen tragen Sorge dafür und leiten die Kinder entsprechend an, dass der sie umgebende Naturraum und die lebenden Tiere durch den Kindergartenbetrieb so wenig wie möglich gestört werden. Tiere, die zur Beobachtung gefangen werden, bleiben nur für kurze Zeit in dem Beobachtungsbehälter und werden am Fundort wieder ausgesetzt. Zahme Wildtiere, Kadaver, Kot und Wildköder dürfen nicht berührt werden. Bäume und Sträucher werden nicht verletzt, blühende Pflanzen nicht maßlos gepflückt und wildlebende Tiere nicht verfolgt. 

Für den Umgang mit chronisch kranken oder behinderten Kindern sind die besonderen Erfordernisse mit den Erziehungsberechtigten abzukären. Handlungsabläufe in Notsituationen sind mit allen Beteiligten abzuklären und sollten regelmäßig wiederholt werden.

Die Betreuer müssen Kenntnisse über Giftpflanzen erworben haben und die Kinder dürfen ohne Zustimmung der Betreuer nichts ins den Mund nehmen. Es ist darauf zu achten, das vor allem in den wärmeren Jahreszeiten keine leicht verderblichen Lebensmittel, süße Getränke oder Aufstriche mitgebracht werden (Wespengefahr). Im Wald wird nichts zurückgelassen. Besonders nach Rastpausen werden alle Spuren des Aufenthalts beseitigt.

Alle Kinder und Betreuer müssen gegen Tetanus und ab Juli 2021 gegen Masern geimpft sein. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.Das Masernschutzgesetz tritt voraussichtlich im März 2020 in Kraft.

Zecken und Fremdkörper werden üblicherweise von einer Ärztin/ Arzt entfernt. Für den Fall einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten ist eine Zeckenzange etc. mitzuführen, deren Gebrauch regelmäßig geübt werden sollte. Falls eine Zecke entfernt wurde, sind die Erziehungsberechtigten zu informieren. Das Datum eines Zeckenbisses sollte notiert werden, auf Hautveränderungen (Randbildung um die Einstichstelle, Rötung) sind zu achten (Gefahr einer Borreliose). Ein zeitnahes Absuchen des Körpers nach dem Kindergarten ist wichtig. Eine Impfung gegen FSME wird empfohlen. Bei der Anmeldung in den Waldkindergarten erhalten die Erziehungsberechtigten ein Zecken Informationsblatt. Für weitergehende Fragen wird an die Hausärztin/ Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt verwiesen. Unser Hygieneplan, der regelmäßig überarbeitet wird, bietet weitere wichtige Informationen und kann jederzeit eingesehen werden!

Diese Informationen und Verhaltensregeln dienen dazu, den Aufenthalt im Wald für Kinder und Betreuungspersonal sicher zu erleben, ohne die Kreativität, den Bewegungsdrang und die unzähligen Spielmöglichkeiten unnötig einzuschränken.