Die Rahmenbedingungen

Grundlagen:
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg sind Grundlage aller städtischen Kindergärten. Der Kindergarten hat die Aufgabe das Elternhaus bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes zu unterstützen. Das Wohl des Kindes und die Förderung und Entfaltung seiner Persönlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit stehen im Vordergrund.



Trägerin:
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
Schlossplatz 1
73765 Neuhausen auf den Fildern

Stellvertretende Hauptamtsleitung Sabine Harbauer
Ihre E-Mail an Frau Harbauer
07158-1700-24

 

Anzahl der Betreuungstage und Öffnungszeit:
Betreuungstage entsprechen dem Kindergartengesetz von Baden Württemberg.
Schließzeiten werden jeweils nach den pädagogischen Tagen im September bekannt gegeben.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Betreuungspersonal:
Das Betreuungspersonal setzt sich aus vier Fachkräften zusammen.


Kindergarten Leitung ab April 90%


Erzieherin / Naturpädagogin 65%


Naturpädagogin 75%

Erzieher 30% 

Eine Springkraft auf Stundenbasis

Eine Vertretung ab Mai 2022

 

Gruppengröße:
Vorgesehen sind maximal 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren,
aus dem Einzugsgebiet Neuhausen.

Standort:
Bauwagen und Hütte befinden sich auf einer Streuobstwiese am Rande des Horber Waldes in Neuhausen.
Adresse: Waldkindergarten, am Hasenwald, 73765 Neuhausen.
Postadresse: Gemeinde Neuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a.d.F.

Tel. mobil: 0173-3482657

 

Standort Waldplatz: 

Unser Waldplatz befindet sich im Horberwald siehe Lageplan!